Erlaubnis gemäß $ 11 Abs. 1 Nr. 8a und 8 b
Tierschutzgesetz (TierSchG)

Vom Landkreis Tätow ist mir nach den Gesetzesvorgaben durch den Erweiterungsbescheid vom 21.08.2019 erlaubt,
auch die Rasse Lagotto Romagnolo zu züchten. Hier verweise ich auf den Download-Button.
Katrin Lutze Lagotto Romagnolo 0